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MINISTERIUM FÜR TOURISMUS
INHALTSANFORDERUNGEN
BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG (Artikel 42, Gesetz 4727/2020)
Die Griechische Nationale Tourismusorganisation ist dafür verantwortlich, ihre Website (https://www.visitgreece.gr) gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 4727/2020 (Staatsanzeeiger 184 A / 23.09.2020) in der derzeit geltenden Fassung zugänglich zu machen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.visitgreece.gr .
Konformitätsstatus
Diese Website entspricht teilweise dem gültigen europäischen Standard EN 301 549 v3.2.1 (2021-03) (WCAG 2.1 / Level AA).
Nicht zugängliche Inhalte
Die auf https://www.visitgreece.gr veröffentlichten PDF- und Word-Dateien im Media Kit und in den Datenschutzseiten sind nicht barrierefrei. Die GNTO bemüht sich, die Barrierefreiheit der Inhalte insgesamt sicherzustellen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 8. Dezember 2023 erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 8. Dezember 2023 aktualisiert.
Wie Sie eine Anfrage stellen können:
Gemäß Artikel 42 Absatz 4 Buchstabe b des Gesetzes 4727/2020 kann die nachstehend genannte E-Mail-Adresse (info@visitgreece.gr) von jeder interessierten Person genutzt werden, die ihre Kommentare zu etwaigen Barrierefreiheitsproblemen, die sie auf der Website festgestellt hat, übermitteln möchte (Artikel 45 des Gesetzes 4727/2020), sowie um Informationen anzufordern, die gemäß den Artikeln 37 § 3 und 40 des Gesetzes 4727/2020 fehlen.
Kommunikation – Fristen
Gemäß Artikel 45 Absätze 2–5 des Gesetzes 4727/2020 beantworten öffentliche Einrichtungen alle Anfragen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Einreichung. Wird eine Anfrage an die falsche Behörde gerichtet, ist sie innerhalb von fünf (5) Tagen an die zuständige Behörde weiterzuleiten. In diesem Fall beginnt die Frist von dreißig Tagen an dem Tag, an dem die zuständige Behörde die Anfrage erhält. Kann eine Antwort auf die oben genannte Anfrage innerhalb dieser Frist aufgrund einer objektiven Unfähigkeit der Behörde, die ausreichend zu begründen ist, nicht erfolgen, teilt die Behörde der betroffenen Person innerhalb von fünf (5) Tagen die Gründe für die Verzögerung sowie alle weiteren relevanten Informationen auf geeignete Weise mit. Die öffentlichen Einrichtungen sind dafür verantwortlich, sowohl die Anfragen als auch die Antworten an das Generalsekretariat für Digitale Regierungsführung und Vereinfachung von Verfahren des Ministeriums für Digitale Governance weiterzuleiten. In Bezug auf spezifische Fragen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen gelten die Bestimmungen des Artikels 72 des Gesetzes 4488/2017 (A’ 137), die den Rahmen für die Förderung der Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festlegen.
Kontaktinformationen
Bitte kontaktieren Sie die Griechische Nationale Tourismusorganisation (GNTO), indem Sie eine E-Mail an info@visitgreece.gr senden, mit Ihrer Anfrage zur Website, deren Betrieb und deren Inhalt.
Verfahren
Antworten werden auf dem schnellstmöglichen Weg übermittelt (vorzugsweise an die E-Mail-Adresse der betroffenen Person). Im Falle einer unzufriedenstellenden Antwort können Sie sich an das Büro des Ombudsmanns wenden, indem Sie eine E-Mail an press@synigoros.gr.
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